Photovoltaik – Steuerbefreiung ab 2023
Die Installation einer Photovoltaikanlage ist seit 2023 wirtschaftlich noch interessanter. Die neue Fassung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes beinhaltet für Privathaushalte gleich zwei wesentliche Vorteile:
- Seit dem 1.1.2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und zwar sowohl auf die Anschaffung der Komponenten als auch deren Installation bei Ihnen.
- Besitzer einer kleineren PV-Anlage, wie sie auf Einfamilienhäusern üblich ist, müssen nicht mehr länger ein Gewerbe für den Betrieb der Anlage anmelden und die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage sind steuerfrei.
Vor allem der bürokratische Aufwand, der viele Interessierte bislang abschreckte entfällt damit!
Interessanter Fakt kurz um den Jahreswechsel 2022/2023: Die Umsatzsteuerbefreiung richtet sich nach der Inbetriebnahme des Wechselrichters. Wurden Ihre Solarmodule schon 2022 geliefert und montiert, der Wechselrichter aber erst 2023 installiert und Inbetrieb genommen, haben Sie vollen Anspruch auf den „Nullsteuersatz“.